PRIMASTROM KÜNDIGEN ANWALT

 

 

 

RECHTSANWALT

Johann Trülzsch 

Schloßstr. 120

12163 Berlin Steglitz

Tel:  030-25937690

Fax: 030-25937691

anwalt@ra-truelzsch.de

 

 

Bitte prüfen Sie zuerst Ihren Stromlieferungsvertrag und legen Sie diesen der Kanzlei Trülzsch vor.

 

 

 

Es ist notwendig früh den PRIMASTROM Stromvertrag zu kündigen.

 

 

 

Die genaue Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit steht im Vertrag. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 24 Monate, drei Monate vor Ende der Laufzeit muss gekündigt werden.

 

 

 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für zwei Wochen ab schriftlicher Ankündigung der Preisänderung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei:

 

 

 

  • Preisänderung

  • Umzug

  • Wenn keine Stromlieferung vor Ort möglich

 

 

 

Die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sind also üblich.

 

 

 

Nur wenn keine Vertragslänge vereinbart wurde beträgt die Frist ein Monat zum Ende eines Kalendermonats.

 

 

 

Nach dem 01.03.2022 geschlossene Verträge sind immer monatlich zum Laufzeitende kündbar.

 

 

 

Die Kündigung muss per Einwurfeinschreiben oder Fax übermittelt werden.

 

 

 

Seit 01.07.22 muss der Stromanbieter einen Kündigungsbutton auf der homepage einrichten. Online kann der Primastromvertrag folgend gekündigt werden:

 

 

 

  1. https://primastrom.de/kundenservice

  2. service

  3. Kundenservice

  4. Grund der Kontaktaufnahme - Produktart - Strom

  5. Fragenbereich - Rund um den Vertrag

  6. Grund Ihrer Anfrage - Anforderung einer Kündigungsbestätigung

  7. Nachricht - „Ich kündige den Vertrag vom …… zur Kundennummer ……. zur Zählernummer fristlos bzw. fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt“

 

 

 

Es geht auch per email an: info@primastrom.de als elektronische Kündigung

 

elektronisch gekündigt werden.

 

Die verschickte email mit der Kündigung im Postausgang speichern und eine Eingangsbestätigung anfordern.